Ruanda DRS 448:2026 verschärft die Vorschriften für Gemüsepulver

May 20, 2026 Eine Nachricht hinterlassen

Ruanda – Mai 2026– Das Ruanda Standards Board (RSB) hat den Standardentwurf DRS 448:2026 veröffentlicht.Gemüsepulver – Spezifikation, in dem umfassende Qualitäts-, Probenahme- und Prüfanforderungen für Gemüsepulver festgelegt werden, die für den menschlichen Verzehr bestimmt sind. Der Entwurf wurde der Welthandelsorganisation unter Verweis notifiziertG/TBT/N/RWA/1411am 7. Mai 2026 ist derzeit für öffentliche Kommentare geöffnet6. Juli 2026.

 

Der Mitteilung zufolge soll der neue Standard die Gesundheit und Sicherheit der Verbraucher schützen, betrügerische Handelspraktiken verhindern, den Umweltschutz fördern und unnötige technische Hindernisse für den grenzüberschreitenden Handel abbauen. Nach der Verabschiedung tritt der Standard sechs Monate nach der offiziellen Genehmigung in Kraft.

Wichtige technische Spezifikationen

Der Entwurf sieht folgende Höchstmengen für Pflanzenpulver vor:

 

Parameter Anforderung (max. Masse-%) Testmethode
Feuchtigkeitsgehalt Weniger als oder gleich 15,0 % RS ISO 1026
Totale Asche Weniger als oder gleich 6,0 % RS ISO 2171
Säure-unlösliche Asche Weniger als oder gleich 1,0 % RS ISO 763
Rohfaser Weniger als oder gleich 15,0 % RS ISO 5498

 

Alle genannten Testmethoden folgen international anerkannten ISO-Protokollen und gewährleisten so die Übereinstimmung mit globalen Lebensmittelsicherheitspraktiken.

 

Die Norm gilt für alle Gemüsepulver, die für den menschlichen Verzehr bestimmt sind, unabhängig von der Gemüseart, aus der sie gewonnen werden. Jedoch,Sie gilt nicht für pflanzliches Pulver oder Mehl, das bereits einer mit einem bestimmten Namen bezeichneten Norm unterliegt-Wenn beispielsweise bereits ein spezieller Ruanda-Standard für Tomatenpulver oder Karottenpulver existiert, unterliegen diese Produkte den jeweiligen produktspezifischen Standards-und nicht DRS 448:2026. Diese Geltungsbereichsklausel stellt sicher, dass die neue Norm als allgemeine Grundlage fungiert und Pflanzenpulver abdeckt, die nicht bereits durch gezieltere Spezifikationen geregelt sind.

Warum das für Exporteure wichtig ist

Für internationale Lieferanten {{0}insbesondere diejenigen, die nach Ruanda und in die weitere ostafrikanische Region exportieren- stellt dieser neue Standard eine bedeutende regulatorische Entwicklung dar. Da der Handel Ruandas mit China weiterhin rasch wächst und sich der Wert der Exporte Ruandas nach China auf 160,8 Millionen US-Dollar im Jahr 2025 fast verdoppelt, ist das Verständnis und die Einhaltung neuer technischer Vorschriften für die Aufrechterhaltung des Marktzugangs von entscheidender Bedeutung.

 

Chinas Agrarexporte nach Afrika beliefen sich im Jahr 2025 auf 45,6 Milliarden US-Dollar, und Ruanda hat seine landwirtschaftlichen Verarbeitungskapazitäten aktiv gestärkt und neue Märkte für importierte und lokal verarbeitete Zutaten, einschließlich Gemüsepulver, eröffnet. Die Einhaltung von DRS 448:2026 wird nach der Verabschiedung wahrscheinlich für alle Importe von Gemüsepulver verpflichtend.

Was sollten Exporteure jetzt tun?

Exporteuren von Gemüsepulvern nach Ruanda wird Folgendes empfohlen:

 

  1. Sehen Sie sich die aktuellen Produktspezifikationen angegen die vorgeschlagenen Grenzwerte für Feuchtigkeit, Gesamtasche, säureunlösliche Asche und Rohfaser;
  2. Bereiten Sie Testprotokolle vorabgestimmt auf RS ISO 1026, RS ISO 2171, RS ISO 763 und RS ISO 5498;
  3. Stellen Sie fest, ob ihre Produkte unter einen bestimmten Namensstandard fallenum zu verstehen, ob DRS 448:2026 oder ein anderer Standard gilt;
  4. Senden Sie Kommentarevor Ablauf der Frist am 6. Juli 2026 bei der WTO oder dem RSB einreichen, wenn Bedenken hinsichtlich technischer Bestimmungen bestehen.

Greifen Sie auf den vollständigen Text zu

Der vollständige Text des Normentwurfs kann über die folgenden Links abgerufen werden:

  1. WTO-TBT-Benachrichtigungsdokument:https://members.wto.org/crnattachments/2026/TBT/RWA/26_02411_00_e.pdf
  2. Download-Link für Benachrichtigungsdetails:https://docs.wto.org/imrd/directdoc.asp?DDFDocuments/T/G/TBTN26/RWA1411.docx
  3. Die Einzelheiten der Benachrichtigung lauten wie folgt:

Notification No. G/TBT/N/RWA/1411-1

Notification No. G/TBT/N/RWA/1411-2

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